Ein Thema von zunehmender Bedeutung
Nachhaltigkeit
Der Umweltschutz und die Nachhaltigkeit gewinnen in der heutigen Wettbewerbslandschaft zunehmend an Bedeutsamkeit. Früher waren diese Themen wesentliche Bestandteile des Markenimages, doch rücken diese nun aufgrund von neuen Gesetzgebungen immer mehr in den Fokus. Im Juni 2021 wurde im Bundestag das neue Sorgfaltspflichtgesetz, bekannt als Lieferkettengesetz verabschiedet und stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Das Lieferkettengesetz soll einen rechtlichen Rahmen schaffen, um den Schutz der Umwelt, Menschen- und Kinderrechte entlang der globalen Lieferketten zu verbessern. Doch wie genau können oder müssen Unternehmen dem Lieferkettengesetz gerecht werden, schließlich drohen bei Verstoß hohe Bußgelder?
Auch wenn die Auswirkungen des Lieferkettengesetzes weitreichend sind, besteht kein Grund zur Panik. Eine Studie der EU-Kommission hat belegt, dass die Kosten für große Unternehmen bei nur durchschnittlich 0,009 Prozent des Umsatzes liegen.
Eckpunkte des neuen Lieferkettengesetzes
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) haben ein Eckpunktepapier für das neue Lieferkettengesetz und die Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten vorgelegt.
Die vorgesehenen Pflichten gehen weit über die Kernelemente des Nationalen Aktionsplans und einschlägigen internationalen Standards, wie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, hinaus. Das ist einmalig, denn zum ersten Mal wird deutsches Recht auf internationale Lieferketten angewendet. Somit erfolgt eine Abkehr vom Grundsatz der Anwendbarkeit des „Rechts am Ort des Schadenseintritts“ hin zum „Recht am Handlungsort“.
Ist Ihr Unternehmen vom Lieferkettengesetz betroffen?
Grundsätzlich sind nur große Unternehmen mit mehr als 500 MitarbeiterInnen direkt vom neuen Lieferkettengesetz betroffen. Das entspricht ca. 7.200 Unternehmen in Deutschland (Personen- und Kapitalgesellschaften).
Jedoch werden auch Unternehmen mit weniger als 500 MitarbeiterInnen mittelbar betroffen sein, denn die Lieferkettenüberwachung findet nicht nur international, sondern auch national statt. Insofern sind auch kleine Unternehmen ggf. verpflichtet Angaben und Offenlegungen gegenüber ihren großen Handelspartnern vorzunehmen.
Für betroffene Unternehmen bedeutet das, sich selbst zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie Umweltrisiken zu bekennen und diese auch von allen Stakeholdern (insbesondere Geschäftspartnern) einzufordern.
Sämtliche Maßnahmen der betroffenen Unternehmen sind dann zusätzlich in jährlichen Berichten transparent zu veröffentlichen.
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Business Partner
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Lösungen
Technology and Innovation
IoT
Heutzutage sind Alltagsgegenstände in der Lage mit minimal menschlicher Beteiligung Daten zu sammeln und zu teilen. Diese Daten (Big Data) können mittels Computing-Lösungen analysiert und ausgewertet werden.
Smarttags
Über das SAP-System lassen sich Behälter ohne erneutes Ausdrucken klassischer Labels zentral ansteuern und aktualisieren. Die Barcodes werden dabei nur noch digital auf dem E-Ink Display angepasst.
Industrie 4.0
Viele Konzerne haben das Thema Industrie 4.0 bereits aufgegriffen. Durch digitale Komponenten sollen bisherige Wertschöpfungsketten mithilfe von vernetzten Systemen nachhaltig verändert werden.